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Österreich

U.S. Ausfuhrkontrollen

Die amerikanischen Ausfuhrkontrollen betreffen sowohl Produkte, die in Amerika von amerikanischen und nicht-amerikanischen Firmen hergestellt wurden, als auch Produkte, die von amerikanischen Firmen ausserhalb Amerikas hergestellt wurden.

Überwacht werden die Ausfuhrkontrollen für die meisten Produkte von drei Ministerien: Dem Finanzministerium (Treasury Department, Office of Foreign Assets Controls) dem Aussenministerium (State Department, Office of Defense Trade Controls) oder dem Handelsministerium (Commerce Department, Bureau of Industrial Security). Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Exportgenehmigung (oder eine Genehmigung zum Wiederexport) brauchen, können Sie sich folgende Fragen stellen:

1. Gibt es einen Boycott gegen das Land, an das Sie amerikanische Waren, Technologien oder Software (weiter)verkaufen wollen? Wenn Sie unsicher sind, dann sollten Sie auf die Seite des Office of Foreign Assets Controls (OFAC) schauen. Dort erfahren Sie den letzten Stand der Maßnahmen, ob Ihr Destinationsland darunter fällt, und ob es vielleicht Ausnahmen für bestimmte Produkte gibt. Sie finden selbstverständlich auch die Anschrift und Ansprechpersonen im OFAC, wohin Sie sich mit einem Ansuchen zur Genehmigung wenden können.

Sollte das nicht zutreffen:

2. Handeln Sie mit Kriegsmaterial? Die "International Traffic in Arms Regulations (ITAR)" listet die Produkte, die als Kriegsmaterial eingestuft werden. Wenn Ihr Produkt dazu gehört, dann sollten Sie auf die Seite des "Office of Defense Trade Controls" schauen. Auf dieser Seite können Sie sich registrieren und in Zukunft einfach online Ihre Ausfuhrgenehmigungsansuchen erledigen.

Wenn Ihr Produkt nicht im ITAR steht:

3. Alle Waren, Technologien und Software, die weder Kriegsmaterial noch der Öffentlichkeit frei zugänglich sind, werden vom U.S. Handelsministerium durch die "Export Administration Regulations" (EAR) verwaltet. Hier wird zwischen sogenannten "Dual Use" Produkten (Produkte, Software und Technologien, die sowohl militärisch wie nicht-militärisch eingesetzt werden können) und sonstigen Produkten unterschieden. Dual Use Produkte haben eine ECCN (Export Control Classification Number) und alle andere Produkte werden als "EAR99" eingestuft.

Die Frage, ob Sie eine Lizenz beantragen müssen um Ihr Produkt legal ausserhalb von Österreich zu verkaufen, können sie meistens mit folgenden fünf Schritten beantworten:

I. Besteht eine Verbindung zu den Vereinigten Staaten? Waren, Technologien und Software unterliegen dem U.S. Ausfuhrkontrollrecht dann, wenn eine Verbindung zu den USA besteht: Die Produkte sind jetzt in den Vereinigten Staaten, wurden in USA produziert, haben mindestens 10% Wertbestand aus USA, wurden mit amerikanischer Technologie hergestellt, die Transaktion wird von einem U.S. Bürger durchgeführt, etc..

II. Wohin wird das Produkt exportiert? Alle Länder stehen im Commerce Country Chart. Manche Länder sind unbedenklich, wenige Produkte werden ein Lizenz brauchen; andere Länder bergen eine höhere Gefahrpotential und fast alle Produkte, auch EAR99 Produkte, sind lizenzpflichtig.

III. Wie wird das Produkt eingestuft, mit ECCN oder EAR99? Finden Sie das Produkt auf der Commerce Control List? (Das amerikanische ECCN System gleicht der EU Verordnung 1334/2000 Annex 1, hier in deutscher Sprache.) Wenn Sie Ihr Produkt nicht finden, ist es als "EAR99" einzustufen.

IV. An wen wird as Produkt verkauft? Steht die Person oder die Firma auf einer Denial Liste?

V. Kann eine Ausnahme ("License Exception") angewandt werden? Manche Transaktionen werden vom Genehmigungsprozess befreit: einige Beispiele sind Ersatzteile für legal exportierte Anlagen, befristete Ausfuhren, oder Waren/Software unter einer gewissen Wertgrenze. Lesen Sie mehr...

Wenn Sie zum Schluss gekommen sind, doch ein Lizenz beantragen zu müssen, finden Sie alle Formulare und sogar eine online Möglichkeit Anträge zu stellen (SNAP) auf der Seite des Bureau of Industrial Security (BIS).

Sollten Sie noch immer unsicher sein, oder wenn Sie Hilfe bei der Antragsstellung brauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Senden Sie einfach eine Mail an Mag. Marta Haustein: marta.haustein@N0SPAM.mail.doc.gov .