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Nichteinwanderungsvisa

Visumantrags-/Bearbeitungsgebühr

Alle Antragsteller, ungeachtet welchen Alters, müssen die Visumantragsgebühr entrichten. Davon ausgenommen sind Diplomaten, unabhängig von der Visumkategorie, sowie offizielle Beamte/Vertreter eines Landes, welche Visas für offizielle Dienstreisen beantragen. Die Zahlung der Antragsgebühr kann nicht rückerstattet werden, unabhängig von der Entscheidung, ob der Visumantrag genehmigt oder abgelehnt wird. Selbst wenn niemals tatsächlich ein Visumantrag eingereicht wird, kann die Zahlung nicht rückerstattet werden. Sollten weitere Gebühren im Zusammenhang mit der Visumausstellung anfallen, müssen diese nach der Genehmigung des Antrages direkt am US-Konsulat bezahlt werden.

Bitte zahlen Sie die Visumbearbeitungsgebühr bei einer beliebigen Bank oder einem Postamt in Österreich oder via Internet-Banking zu Gunsten

Bank Austria
Bankleitzahl 12000
Kontonummer 0327 06699 01
Name des Empfängers: USDO (Symbol 8769)
IBAN Code: AT29 1200 0032 7066 9901
BIC: BKAUATWW

Bitte bringen Sie den abgestempelten Bankbeleg oder den Ausdruck der Internetüberweisung als Nachweis der Zahlung der Gebühr mit. Wenn Sie die Visumgebühr mittels Überweisung von Ihrem Bankkonto bezahlen – der Überweisungsauftrag MUSS mindestens 2 Werktage vor dem Visumantragstellungstermin erfolgen – MUSS auch der entsprechende Kontoauszug, auf dem die tatsächliche Überweisung zu sehen ist, vorgelegt werden.

Die Antragsgebühr für die Visumkategorien B-1/B-2 (temporäre Geschäfts- und Besuchsreisen), J (Austauschprogrammteilnehmer und Au Pairs), F (Studenten), M (nichtakademische Studenten), I (Journalisten) and C-1/D (Transit and Crew-Mitglieder) beträgt € 128 (der entsprechend festgesetzte Gegenwert von $ 160) [Ab 25. Februar beträgt die Gebühr € 120].

Die Antragsgebühr für alle temporären, auf einer Arbeitsgenehmigung basierenden Arbeitsvisa (Visumkategorien H, L, O, P, Q und R) beträgt € 152 (der entsprechend festgesetzte Gegenwert von $ 190) [Ab 25. Februar beträgt die Gebühr € 143].

Die Antragsgebühr für K Visa (Verlobtenvisa) beträgt € 192 (der entsprechend festgesetzte Gegenwert von $ 240) [Ab 25. Februar beträgt die Gebühr € 180]. Die Antragsgebühr für E-1 (Handelstreibende) und E-2 (Investoren), sowie für E-3 (australisches Fachpersonal) Visa beträgt € 216 (der entsprechend festgesetzte Gegenwert von $ 270) [Ab 25. Februar beträgt die Gebühr € 203].

Wichtiger Hinweis

  • Bitte bringen Sie den abgestempelten Bankbeleg oder den Ausdruck der Internetüberweisung als Nachweis der Zahlung der Gebühr mit. Wenn Sie die Visumgebühr mittels Überweisung von Ihrem Bankkonto bezahlen – der Überweisungsauftrag MUSS mindestens 2 Werktage vor dem Visumantragstellungstermin erfolgen – MUSS auch der entsprechende Kontoauszug, auf dem die tatsächliche Überweisung zu sehen ist, vorgelegt werden.