Einwanderungsvisa
Allgemeines
Jede Person, die zum dauerhaften Aufenthalt in die Vereinigten Staaten einzureisen beabsichtigt, benötigt ein Einwanderungsvisum. Dies gilt unabhängig davon, ob der Einreisende in den Vereinigten Staaten eine Beschäftigung aufnehmen möchte oder nicht.
Die Einwanderungsvisumabteilung in Wien, Österreich, bearbeitet Einwanderungsvisa, K und V Visa für österreichische Staatsbürger und Bürger von Drittländern mit ständigem Wohnsitz in Österreich. Wien ist auch eine der designierten Vertretungen der Vereinigten Staaten, welche Einwanderungsvisumfälle iranischer Staatsbürger bearbeitet.
Die Bearbeitung der iranische Einwanderungsvisumfälle wird nur dann aufgenommen, wenn die Antragsteller beweisen können, dass sie im Besitz eines gültigen österreichischen Visums sind, welches ihnen erlaubt, entweder für mindestens drei Monate in Österreich zu bleiben oder binnen dieses Zeitraumes in Österreich einzureisen. Die iranischen Antragsteller müssen sich selbstständig um die Ausstellung des österreichischen Visums bemühen. Die Botschaft der Vereinigten Staaten in Wien kann diesen Vorgang nicht beeinflussen. Die Vorlage des gültigen österreichischen Visums ist eine Bedingung für die Vereinbarung eines Interviewtermins. Die tatsächliche Bearbeitungszeit variiert je nach Einwanderungskategorie und erforderlicher administrativer Abwicklung, und kann bis zu mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Das Einwanderungsgesetz der Vereinigten Staaten sieht die Ausstellung von Einwanderungsvisa in den folgenden vier Kategorien vor:
- Unmittelbare Angehörige (Ehepartner, Kinder unter 21 Jahre und Eltern von US-Staatsbürgern)
- Einwanderung basierend auf Verwandtschaft (Söhne/Töchter, Brüder/Schwestern von US-Staatsbürgern; sowie Ehepartner und Kinder, unverheiratete Söhne/Töchter von Green Card-Inhabern)
- Einwanderung basierend auf Beschäftigung
- Diversity Immigrant Visa Program (Green Card Lottery)
WARNUNG VOR BETRUG: Bitte lesen Sie die wichtige Warnung betreffend die Green Card Lotterie (fraud warning – English only).
Sonderkategorie:
- Zurückkehrende Lawful Permanent Residents (Green Card-Inhaber, die ihren Status als Einwohner mit Daueraufenthaltserlaubnis verloren haben)
K und V Visas:
- Das K-1 Visum - Verlobte/r eines US-Staatsbürgers, die/der in die Vereinigten Staaten reisen möchte, um die/den Verlobte/n zu heiraten
- Das K-3/K-4 Visum – Ehepartner/Kind eines US-Staatsbürgers, für welche/n bei USCIS in den Vereinigten Staaten eine Einwanderungspetition anhängig ist
- Das V Visum (English only)
Sonstiges:
- Adoption - US-Staatsbürger möchte ein Kind aus einem anderen Land adoptieren (English only)
- Einwanderung von Waisen (English only)
Visa Bulletin: Aktuelle Vorzugsdaten (English only)
Welcome to the United States: A Guide for New Immigrants (pdf/1633kb) (English only)
- Übersetzung:
- English
USCIS Gebühr für Einwanderer
-
Beginnend mit 1. Februar 2013 müssen alle Personen, welchen ausserhalb der Vereinigten Staaten Einwanderungsvisa ausgestellt wurden, vor ihrer Reise in die USA die USCIS Immigrant Fee von $ 165 bezahlen. Von dieser neuen Gebühr ausgenommen sind lediglich zukünftige Adoptiveltern, deren Kind/er unter dem Adoptionsverfahren für Waisen oder dem Haager Adoptionsverfahren einreisen; “besondere” Einwanderer irakischer oder afghanischer Staatsangehörigkeit, welche bei der US-Regierung angestellt waren (special immigrants); “zurückkehrende Einwanderer” (returning residents) und Inhaber von Verlobtenvisa (K-Visa). Die unten angegebene USCIS Homepage bietet detaillierte Informationen bezüglich der neuen Gebühr, einschliesslich der USCIS Kontaktinformationen für eventuelle weitere Fragen: www.USCIS.gov/immigrantfee.
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