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Visumfreies Reisen

Elektronisches System zur Anreisegenehmigung (Electronic System for Travel Authorization – ESTA)

Alle Staats­angehörigen von VWP-Ländern, die aus geschäftlichen oder privaten Gründen vorübergehend in die Vereinigten Staaten reisen, müssen vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine ESTA-Genehmigung beantragen.
VWP-Reisenden, die keine ESTA-Reisegenehmigung vorweisen können, kann der Zutritt zu Flugzeug oder Schiff verwehrt werden; sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen, und an der Einreise­stelle in den Vereinigten Staaten kann ihnen die Einreise verwehrt werden.

Hinweise zum Reisen mit Kindern:

Kinderreisepässe, die nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, sowie alle Kinderausweise sind für die visumsfreie Einreise in die Vereinigten Staaten nicht gültig. Kinder, die mit einem Kinderreisepass oder Kinderausweis reisen, benötigen ein Visum für die Einreise in die Vereinigten Staaten. Kinder benötigen ihren eigenen elektronischen Reisepass (e-Reisepass), um ohne Visum reisen zu können.

Eine erteilte ESTA-Reisegenehmigung:

  • ist bis zu zwei Jahre oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Passes des Reisenden gültig, je nachdem, was früher eintritt;
  • ist für mehrere Anreisen in die Vereinigten Staaten gültig;
  • begründet keinen Rechtsanspruch auf Einreise in die Vereinigten Staaten an einer Einreisestelle. Die ESTA-Genehmigung erlaubt den Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten lediglich im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen. In allen Fällen treffen Zoll- und Grenzschutzbeamte an unseren Einreisestellen die Entscheidung über die Einreise. Weitere Informationen vor Reiseantritt finden Sie unter der Übersicht "Know Before You Go" auf www.cbp.gov/travel/.

ESTA-Gebühr

Seit September 2010 ist ESTA gebührenpflichtig; Grundlage ist das Gesetz zur Reiseförderung. Die Summe von 14 Dollar setzt sich zusammen aus Bearbeitungsgebühr und Genehmigungsgebühr (FAQ pdf).


Weitere Informationen:

ESTA-Beantragung

Das US-Ministerium für Innere Sicherheit empfiehlt, die elektronische Reisegenehmigung einzuholen, sobald eine Reise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen geplant wird, spätestens aber 72 Stunden vor Abflug. Das elektronische Reisegenehmigungssystem ist allerdings so angelegt, dass es auch die Erfassung von Last-Minute- und aufgrund von Notfällen kurzfristig Reisenden erlaubt.

Hinweis: Kinder mit und ohne Begleitung müssen unabhängig von ihrem Alter eine eigene ESTA-Genehmigung und eine eigene VWP-Anreiseberechtigung vorweisen.
ESTA beantragen: https://esta.cbp.dhs.gov/esta/.
In den meisten Fällen stellt das ESTA-System nahezu sofort fest, ob die Anreise im Rahmen des VWP-Programmes möglich ist. Es gibt unter anderem folgende mögliche Antworten:

  • Genehmigung wird bearbeitet
  • Genehmigung erteilt
  • Einreise nicht genehmigt

Sollten sich die Zieladresse oder Reisedaten eines Antragstellers nach Erteilung der Genehmigung ändern, können Reisende diese Informationen auf der ESTA-Website einfach aktualisieren.

Wenn ESTA keine Genehmigung erteilt

Wenn einem ESTA-Antragsteller die Genehmigung zur Anreise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des VWP-Programms nicht erteilt wird, wird er an www.travel.state.gov verwiesen, wo er Informationen zur Beantragung eines Visums für die Vereinigten Staaten erhält. Dieser Vorgang ähnelt der derzeitigen Praxis, wonach VWP-Reisende, die an einer Einreisestelle in den Vereinigten Staaten eintreffen und vom US-Zoll- und Grenzschutzamt als nicht berechtigt für die Einreise gemäß dem VWP-Programm befunden werden, zur Beantragung eines Visums zur Einreise in die Vereinigten Staaten in ihr Herkunftsland zurückverwiesen werden. Es wird für die meisten Reisenden angenehmer sein, diese Nachricht schon vor dem Reiseantritt zu erhalten. Mehr Informationen: „Wenn ESTA keine Genehmigung erteilt“.

Innerhalb Deutschlands beantragen Sie hier ein Visum.

ESTA Warnhinweis 

VWP-Reisende sollten sich darüber im Klaren sein, dass nicht ordnungsgemäß zugelassene Drittanbieter Websites ins Internet stellen, die für Informationen im Zusammenhang mit ESTA und für das Einreichen von Anträgen im Namen von VWP-Reisenden eine Gebühr erheben. Diese Gewerbeunternehmen werden weder von dem US-Ministerium für Innere Sicherheit (Department of Homeland Security, DHS) oder von der US-Regierung unterstützt, noch sind diese Behörden hiermit assoziiert oder auf irgendeine Weise verbunden.

Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters zur Beantragung der Reisegenehmigung über ESTA führt zu keiner Beschleunigung der Erteilung einer Reisegenehmigung.

Stärkung und Verbesserung des VWP durch ESTA

Das Programm für visumfreies Reisen (VWP) fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums für Innere Sicherheit. Es ermöglicht Reisenden aus am Programm teilnehmenden Ländern die visumfreie Einreise in die Vereinigten Staaten zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken für einen Zeitraum von 90 Tagen oder weniger. Das Programm für visumfreies Reisen wurde 1986 als Pilotprojekt gestartet. 1988 wurden Japan und das Vereinigte Königreich als erste Mitgliedsländer in das Programm aufgenommen.

Im Haushaltsjahr 2007 reisten mehr als 15 Millionen Besucher aus VWP-Ländern in die Vereinigten Staaten. Da das elektronische Reisegenehmigungssystem Sicherheitsfragen klärt, die das VWP betreffen, kann das Programm gestärkt und erhalten und in Zukunft erweitert werden.

Datenschutzrichtlinien

Wenn ein ESTA-Antrag erfolgreich ausgefüllt und online eingereicht wurde, wird er mit den relevanten Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden abgeglichen. Die ESTA-Antragsdaten bleiben für die Dauer der jeweiligen ESTA-Genehmigung aktiv. Das Ministerium für Innere Sicherheit speichert die Informationen für ein weiteres Jahr und bewahrt sie dann zwölf Jahre im Archiv auf, sodass die Daten für strafverfolgungs- und ermittlungstechnische Zwecke abgefragt werden können.

Zur offiziellen ESTA-Seite