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Nichteinwanderungsvisa

Fotobestimmungen

Fotobestimmungen

Hinweis: Das Visuminterview kann nicht ohne ein Foto stattfinden, das dem unten beschriebenen Standard entspricht und vor weniger als 6 Monaten aufgenommenes wurde. Auch wenn Sie ein Foto erfolgreich einscannen konnten, bringen Sie bitte ein entsprechendes Foto zum Interviewtermin mit. Bitte verzögern Sie Ihr Interview nicht durch die Verwendung eines ungeeigneten Fotos.

Die Fotos müssen 5 x 5 cm messen und der Kopf muss sich in der Bildmitte befinden. Die Kopfgrösse muss vom Kinn bis zum Scheitel zwischen 2,5 cm und 3,5 cm betragen und die Augen müssen sich vom unteren Bildrand gemessen in einer Höhe von 2,8 cm bis 3,5 cm befinden.

Die Fotos müssen auf glänzendem Fotopapier gedruckt und dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein. Sie müssen in Farbe sein und die direkte Vorderansicht des/der Antragstellers/in vor weissem Hintergrund zeigen. Der/Die Antragsteller/in darf keine Brille oder Kopfbedeckung tragen. Eine Kopfbedeckung ist nur in seltenen Ausnahmesituationen erlaubt (z.B. aus religiösen Gründen), und dann auch nur, wenn das Gesicht trotzdem vollständig sichtbar ist.

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