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Nichteinwanderungsvisa

Visumantragsformular DS-160

Alle Visumantragsteller müssen das elektronische Antragsformular DS-160 verwenden und müssen zum Interviewtermin die einseitige Bestätigungsseite mit dem Barcode mitbringen.

Achtung: Korrekte Dateneingabe ist zwingend erforderlich. Antragsteller, welche die biographischen Daten wie den Familiennamen, Vornamen, das Geschlecht, Datum und Ort der Geburt nicht korrekt eingeben oder nicht alle jemals verwendeten Namen (z.B. Mädchenname oder frühere verheiratete Namen) angeben, müssen das Antragsformular online korrigieren und danach zum Konsulat zurückkommen.

Sollte das Antragsformular DS-160 zum Zeitpunkt des Interviewtermins für eine falsche Visumkategorie ausgefüllt worden sein, müssen Sie das Antragsformular DS-160 ebenfalls online korrigieren und danach zum Konsulat zurückkommen.

Bitte versichern Sie sich, dass Sie die korrekte Visumkategorie für die geplante Reise wählen, wenn Sie unter dem Abschnitt “Travel Information” des Formulars DS-160 nach dem geplanten Zweck der Reise gefragt werden. Die Fragen des Formulars DS-160 ändern sich je nach gewählter Visumkategorie. Die meisten Visumkategorien, wie zum Beispiel jene für Arbeitsvisa basierend auf einer temporären Arbeitsgenehmigung (einschliesslich darstellender Künstler wie Musiker und Sänger), für Journalisten, für Mitglieder einer Flug- oder Schiffscrew oder Investoren sind eine Unterkategorie auf dem Dropdown-Menü der Auswahloption “others”. Offizielle Geschäftsreisen im Auftrag von ausländischen Regierungen oder internationalen Organisationen sind A und G Visa, welche ebenfalls Unterkategorien der Auswahloption “others” sind. Informationen, welche es Ihnen ermöglichen, die zutreffende Visumkategorie auf dem DS-160 präzise auszuwählen, finden Sie auf unserer Homepage unter Kategorien von Nichteinwanderungsvisa.

FAQs zu DS-160