Nach Vergewaltigungsprozess: Kachelmann verklagt Ex-Geliebte auf Schadenersatz

Mittwoch, 20.06.2012, 16:39
dpa Wettermoderator Jörg Kachelmann wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
Im Prozess wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung wurde Jörg Kachelmann freigesprochen. Nun will er von seiner Ex-Geliebten Schadensersatz. Ihr Anwalt spricht von einer „Horrorvorstellung“, gibt sich aber zuversichtlich.
Wie die Illustrierte „Bunte“ berichtet, verlangt Jörg Kachelmann von seiner ehemaligen Geliebten Claudia D. 13 352,69 Euro Schadenersatz nebst fünf Prozent Zinsen. Diese Summe musste der Ex-ARD-Wettermoderator im Vergewaltigungsprozess vor dem Landgericht Mannheim für drei Sachverständigengutachten ausgeben, die seine Unschuld beweisen sollten.

Der Zeitschrift zufolge beschuldigt die Anwältin Kachelmanns in der nun eingereichten Klageschrift beim Landgericht Frankfurt Claudia D., sie habe die Vergewaltigung bewusst frei erfunden und sich selbst Wunden zugefügt.

Angeklagte spricht von „Horror“

Für die 39-jährige Radiomoderatorin ist ein neuerlicher Prozess laut ihrem Anwalt Manfred Zipper eine „Horrorvorstellung“. Zipper sagte „Bunte“, seine Mandantin sei zwar „mittlerweile einigermaßen gefasst, aber nach wie vor in Therapie“. Sie befürchte, dass Kachelmann „immer neue, höhere Forderungen an sie stellt, wenn er erst mal mit dieser Klage durchkommt“. Er sei jedoch davon überzeugt, dass die Zivilklage keine Aussicht auf Erfolg habe.
D. hatte Kachelmann im Februar 2010 bei der Polizei in Schwetzingen angezeigt. Der 53-jährige Schweizer war am Frankfurter Flughafen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden. Im Mai 2011 wurde er aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
dn
3
Info
Drucken Versenden
Artikel kommentieren Netiquette | AGB
Bitte loggen Sie sich vor dem Kommentieren ein Login
Überschrift Kommentar-Text
Sie haben noch 400 Zeichen übrig
Vielen Dank! Ihr Kommentar wurde abgeschickt. Login

Im Interesse unserer User behalten wir uns vor, jeden Beitrag vor der Veröffentlichung zu prüfen. Als registrierter Nutzer werden Sie automatisch per Mail benachrichtigt, wenn Ihr Kommentar freigeschaltet wurde.

Leser-Kommentare (13)
vor 54 Minuten
Ich denke, daß es sich...

von dippegucker

...bei dieser Forderung um einen Testballon handelt, um die Dame aus der Reserve zu locken. Wenn man bedenkt, wie rücksichtlos und nachhaltig sie versucht hat seine Existenz zu zerstören, und welche wirtschaftlichen Konsequenzen das für ihn und seine Firma hatte... Für die Medien scheint sie ja immer noch sakrosankt zu sein, sie wird, auch im FOCUS, nur zartfühlend als "Die Radiomoderatorin Claudia D." tituliert. Es wäre an der Zeit ihr Inkognito zu lüften, und sie der gleichen Medienhetze auszusetzen, die Kachelmann über sich ergehen lassen musste. Antwort schreiben

20.06.2012 1 Antwort
Keinen Cent wird er kriegen

von zyn666

Es ist schon erstaunlich wie sich hier Leute zu Wort melden, die offensichtlich keine Ahnung von der Materie haben. Um Schadensersatz zu bekommen, muss Kachelmann nun selbst dem Gericht beweisen, dass er unschuldig ist und damit beweisen, dass seine Ex-Geliebte ihn bewusst zu Unrecht beshuldigt hat. Seine Unschuld konnte er aber auch schon im Strafprozess nicht nachweisen. Er ist freigesprochen worden, weil das Gericht nicht feststellen konnte, ob seine Ex-Geliebte gelogen oder die Wahrheit gesagt hat, d.h. es wurde wegen Zweifeln zu Gunsten Kachelmanns entschieden. Wenn auch das Zivilgericht nicht feststellen kann wer gelogen hat, muss es die Klage von Kachelmann abweisen. Ich wüsste nicht, wie Kachelmann beweisen will, das seine Ex-Geliebte ihn bewusst zu Unrecht beschuldigt hat. Antwort schreiben

  • Richtig

    von justice005 20.06.2012

    Ich kann mich Ihnen nur anschließen. Außerdem ist mir völlig unklar, wieso er die Gutachten ersetzt haben will. Wenn sie im Strafverfahren notwendig waren, dann muss die Staatskasse sie bezahlen. Wenn sie nicht notwendig waren, muss sie auch die Ex-Geliebte nicht zahlen, denn dann waren sie nur Privatvergnügen. Ich sehe daher ungeachtet der Beweisproblematik nicht mal eine Rechtsgrundlage. Wenn überhaupt sollte Kachelmann wegen falscher Verdächtigung auf Schmerzensgeld klagen, aber auch hier stellt sich ja die Beweisfrage.

Alle Antworten (1)
 
20.06.2012
Um den Streitwert niedrig zu halten, macht...

von waterkant_fl

... die erste Forderung Sinn. Es ist nur gut, dass er jetzt diese Dame zur Rechenschaft zieht. Diese angebliche Therapie halte ich für eine dreist vorgeschobene Show, an der nichts dran ist. Komisch nur, dass die Staatsanwaltschaft nichts tut, wo gerade sie doch sonst immer so schnell mit vorläufigen Festnahmen beim angeblichen Vergewaltiger ist. Und wie oft hat sich das als Lügenmärchen herausgestellt. Kann da nicht solch oberflächlich arbeitenden Staatsanwälte nicht persönlich zur Verantwortung ziehen? Wer in einer Strafverfolgungsbehörde arbeiten will, muss auch gründlich arbeiten. Dafür hängt viel zu viel für den oder die Betroffenen davon ab. Antwort schreiben

20.06.2012 1 Antwort
Nur 13352? Viel zu wenig.

von Zion100

Er sollte alle ihm entstandenen Kosten der Dame anrechnen und zusätzlich ein horrendes Schmerzensgeld, dass die Dame bis zum letzten Tag ihres Lebens daran denkt. Zudem macht sich der, der falsche Anschuldigungen macht, um jemanden von der Justiz verfolgen zu lassen, strafbar. Es hätte also ein Strafverfahren gegen die Dame von der Staatsnwaltschaft in gang gebracht werden müssen. Wurde nicht gemacht, also wurde auch noch Strafvereitelung im Amt seitens der Staatsanwaltschaft begangen. Antwort schreiben

  • Nunja

    von mariameiernrw 20.06.2012

    13353 Euro sind schon relativ viel Schadensersatz für deutsche Verhältnisse.

Alle Antworten (1)
20.06.2012
Richtig so!

von Flecha-Rota

diese "Dame" hat aus Rache das Leben ihres Liebhabers zerstört und dafür muss sie geradestehen. Ich habe diesen Fall von Anfang an verfolgt, die abrichte über die Bilder auf ihrem PC gelesen die ihre Oberschenkel mit blauen Flecken zeigen und zwar ein Jahr vor dem angeblichen Übergriff, ich habe ihre ständig veränderten Aussagen gelesen und bin zu dem Schluss gekommen dass alles gelogen war. kachelnden hatte ihr wohl mehr versprochen als er halten wollte und dafür wollte sie ihn zerstören. Kachelmann tut gut daran dass er das nicht einfach im Sande verlaufen lässt. Antwort schreiben

 
20.06.2012 4 Antworten
Herr Kachelmann wurde aus Mangel an Beweisen

von silke888

freigesprochen. Das heisst nicht, dass er unschuldig ist. Ich denke, beide Parteien hat der Prozess genug Geld gekostet. Da finde ich es ganz schön dreist von Herrn Kachelmann, Schadensersatz zu fordern. Wenn er damit durch kommen würde, würde keine vergewaltigte Frau und ohne Zeugen eine Anzeige mehr machen. Daran möchte man gar nicht denken. Antwort schreiben

  • Ihr könnt ja Schaum vor dem Mund haben

    von surfer2007 20.06.2012

    Herr Kachelmann ist nicht verurteilt worden auf Grund von Mangel von Beweisen. Mehr ist nicht passiert. Im Sinne des Rechts ist Herr Kachelmann unschuldig und ich werde mich hüten, etwas anderes zu behaupten. Für dieses Urteil musste Herr Kachelmann nicht seine Unschuld beweisen. Das ist auch gut so, aber jeder anderen Richter kann, beim Auftauchen neuer Tatsachen, diesen Fall wieder neu aufnehmen, wenn eine Verurteilung zu erwarten wär. Gerade in Rechtsdingen ist grosse Vorsicht angebracht.

Alle Antworten (4)
20.06.2012
Das ist schon richtig

von Mattold

Schließlich hat diese Dame sein Leben zerstört. Er wurde öffentlich verunglimpft und sie hat sich immer schön im Hintergrund gehalten. Antwort schreiben

20.06.2012 1 Antwort
Ob das klug ist

von surfer2007

Natürlich ist Herr Kachelmann ein finaziellen Schaden entstanden aus diesen Vergewaltigungsvorwurf und das Herr Kachelmann diesen Schaden bezahlt haben will ist durchaus verständlich. Aber ist es auch klug, dass dieser Sache herum zu rühren. Wenn die Dame mittellos ist, dann kann Herr Kachelmann bei Erfolg seiner Schadensersatzklage zwar einen vollstreckbaren Titel gegen diese Dame haben, aber er wird nie Geld sehen und hat neue Kosten durch den Prozess angehäuft. Was passiert, wenn bei diesen Prozess neue Tatsachen bekannt werden und dadurch es zur einer erneuten Anklage wegen Vergewaltigung kommt. Es gibt Sachen, da ist es besser, sie ruhen zu lassen, auch bei aller berechtigter Verärgerung. Schon wegen der erneuten Berichterstattung in den Medien. Antwort schreiben

  • Was soll denn da noch kommen

    von Flecha-Rota 20.06.2012

    wenn die Staatsanwaltschaft Mannheim nicht mit unprofessionellem Personal besetzt wäre, wäre es nie zu einer Anklage gekommen. Hätte der Beschuldigte Hinz oder Kunz geheißen und wäre Handwerker gewesen, hätte der Staatsanwalt aufgrund der Sachlage niemals eine Anklage erhoben. Aber bei dem Namen Kachelmann hat sich wohl der eine oder andere gedacht er könnte sich damit einen Namen machen und deshalb wurde etwas angeklagt was nie passiert ist. Das war pure Rache und deshalb ist die Klage von Kachelmann mehr als berechtigt. Diese Dame hat zwar im Moment nichts, aber wenn sie mal zu Geld kommt kann es Kachelmann pfänden lassen, wenn er den Prozess gewinnt.

Alle Antworten (1)
20.06.2012 2 Antworten
Nur logisch.

von sonnylisten

Er hat den Prozess eindeutig gewonnen und ist jetzt gerade zu verpflichtet auf Schadenersatz zu klagen. Wenn er das nicht tun würde hieße das ja nichts anderes als das er selbst nicht an seine Unschuld glauben würde . Allerdings gemessen an der wirklichen Höhe des Schadens der Herrn Kachelmann entstanden ist , sind diese 13.000 Euro geradezu lächerlich wenig. Antwort schreiben

  • Blödsinn!

    von sonnylisten 20.06.2012

    Auch wenn in gewissen Zeitungen sowas oft behauptet wird, gibt es keine Freisprüche erster oder zweiter Klasse! Es gibt nur ein Schuldig oder ein Unschuldig. Mehr nicht ! Außerdem heißt Mangel an Beweisen das es keine Beweise für seine Schuld gab. Die gibt es nie bei Leuten denen man was unterschiebt. Damit ist Mangel an Beweisen gleichbedeutend mit Unschuldig! Das die Justiz unfehlbar ist hat übrigens nie einer behauptet.

Alle Antworten (2)
 
20.06.2012
Wer so lügt einen Menschen

von holldrio

deshalb ruiniert gehört erst recht verurteilt. Da ist Schadensersatz direkt harmlos. Antwort schreiben

20.06.2012
Ex

von jokerjake

genau richtig so vom Kachelmann, die Frauen müssen lernen, das sie nicht einfach ungeniert Unwahrheiten aufstellen dürfen ohne jegliche Folgen befürchten zu müssen. Es wäre gut wenn ihm das Gericht auch die restlichen Kosten zusprechen würde. Sein Ruf ist nämlich ruiniert worden. Antwort schreiben

Anzeige
Genusstage für Liebhaber: Erleben Sie das Eisacktal in Südtirol

Genusstage für Liebhaber Erleben Sie das Eisacktal in Südtirol Lernen Sie das Lebensgefühl Südtirol kennen. Mit Genuss- und Wanderangeboten im Eisacktal. weiter

Das könnte Sie auch interessieren
Finanzen 19.06.2012

HGAA-Milliardendebakel

BayernLB bekommt weniger Schadenersatz von Ex-Vorständen

Die BayernLB muss sich nach dem Milliardendebakel mit der österreichischen Bank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) auf deutlich weniger Schadenersatz von ihren früheren Top-Managern einstellen als erhofft. zum Artikel

Finanzen 19.06.2012

Prozess um Kauf der Skandalbank HGAA

BayernLB kann auf Geld von Ex-Vorständen hoffen
Prozess um Kauf der Skandalbank HGAA: BayernLB kann auf Geld von Ex-Vorständen hoffen

Die BayernLB kann womöglich einen Teil ihres früheren Managements für den Fehlkauf der österreichischen Hypo Alpe Adrea zur Kasse bitten. Allerdings muss sie sich wohl auf deutlich weniger Schadenersatz einstellen als erhofft. zum Artikel

Panorama 58 Kommentare

Vergewaltigungsprozess

Gericht spricht Kachelmann frei
Vergewaltigungsprozess: Gericht spricht Kachelmann frei

Jörg Kachelmann verlässt das Gericht als freier Mann: Das Landgericht Mannheim hat den 52-Jährigen vom Vorwurf der Vergewaltigung aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Schweizer kündigte an, schon bald wieder als Wettermoderator zu arbeiten. zum Artikel

Anzeige
Focus-Heft-Abo    RSS    Widgets    Archiv    Screensaver   
Sitemap    Kontakt    Datenschutz    AGB    Inserieren    Impressum
Fotocredits:

dpa (24), PR, FOCUS, AFP (11), Reuters (4), dpa / Jalil Rezayee (2), dpa / Vangelis Bougiotis, dpa / Jeon Heon-Kyun, dpa / Sebastian Kahnert, dpa / Ozkan Bilgin, dpa / Arno Burgi, dpa / Jens Wolf, dpa / Pauline Willrodt, dpa / Jeff Kowalsky, dpa / Bryce Barker, dpa / epa, dpa / Nicolas Armer, dpa / Lech Muszynski, dpa / Antonio Lacerda, dpa / Karl-Josef Hildenbrand (3), dpa / Zsolt Czegledi, dpa / Emily Wabitsch (2), dpa / Robin Utrecht, dpa / Patrick Pleul, dpa / Rolex de la Pena, dpa / Carsten Rehder, dpa / Lauent Gillieron, dpa / Rolex dela Pene, dpa / Fredrik von Erichsen, dpa / Florian Schuh, dpa / Frank Leonhardt, dpa / Tomasz Gzell, dpa / David Maung, dpa / Urs Flüeler, dpa / Farooq Khan (3), dpa / Dennis M. Sabangan, dpa / Rehan Khan, dpa / Sebastian Iwersen, dpa / Altamira Museum, dpa / Piotr Pedziszewski, dpa / Yahya Arhab, dpa / Marcelo Sayao, dpa / Adrian Bradshaw, dpa / Jochen Lübke, dpa / Daniel Bockwoldt, dpa / Serengeti-Park, dpa / Gregor Blumauer (2), dpa / Hannibal (2), dpa / Jan-Uwe Ronneburger (2), dpa / Toshifumi Kitamura, dpa / Helmut Reuter, dpa / Jens Büttner, dpa / Claudio Peri, dpa / Yonhapnews, dpa / Bob Pearson, dpa / Narong Sangnak, REUTERS (17), privat, Intosol_The_Saxon, Intosol_Molori_Cliffton, Intosol, SKB Brandenburg, YouTube, dpa / Marcus Brandt, dpa / Julien's Auctions, Matthias Matting
Alle Inhalte, insbesondere die Texte und Bilder von Agenturen, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im Rahmen der gewöhnlichen Nutzung des Angebots vervielfältigt, verbreitet oder sonst genutzt werden.
© FOCUS Online 1996-2012
Zur Startseite