Nach Vergewaltigungsprozess: Kachelmann verklagt Ex-Geliebte auf Schadenersatz
Mittwoch, 20.06.2012, 16:39Der Zeitschrift zufolge beschuldigt die Anwältin Kachelmanns in der nun eingereichten Klageschrift beim Landgericht Frankfurt Claudia D., sie habe die Vergewaltigung bewusst frei erfunden und sich selbst Wunden zugefügt.
Angeklagte spricht von „Horror“
Für die 39-jährige Radiomoderatorin ist ein neuerlicher Prozess laut ihrem Anwalt Manfred Zipper eine „Horrorvorstellung“. Zipper sagte „Bunte“, seine Mandantin sei zwar „mittlerweile einigermaßen gefasst, aber nach wie vor in Therapie“. Sie befürchte, dass Kachelmann „immer neue, höhere Forderungen an sie stellt, wenn er erst mal mit dieser Klage durchkommt“. Er sei jedoch davon überzeugt, dass die Zivilklage keine Aussicht auf Erfolg habe.Im Interesse unserer User behalten wir uns vor, jeden Beitrag vor der Veröffentlichung zu prüfen. Als registrierter Nutzer werden Sie automatisch per Mail benachrichtigt, wenn Ihr Kommentar freigeschaltet wurde.
von dippegucker
...bei dieser Forderung um einen Testballon handelt, um die Dame aus der Reserve zu locken. Wenn man bedenkt, wie rücksichtlos und nachhaltig sie versucht hat seine Existenz zu zerstören, und welche wirtschaftlichen Konsequenzen das für ihn und seine Firma hatte... Für die Medien scheint sie ja immer noch sakrosankt zu sein, sie wird, auch im FOCUS, nur zartfühlend als "Die Radiomoderatorin Claudia D." tituliert. Es wäre an der Zeit ihr Inkognito zu lüften, und sie der gleichen Medienhetze auszusetzen, die Kachelmann über sich ergehen lassen musste. Antwort schreiben
von zyn666
Es ist schon erstaunlich wie sich hier Leute zu Wort melden, die offensichtlich keine Ahnung von der Materie haben. Um Schadensersatz zu bekommen, muss Kachelmann nun selbst dem Gericht beweisen, dass er unschuldig ist und damit beweisen, dass seine Ex-Geliebte ihn bewusst zu Unrecht beshuldigt hat. Seine Unschuld konnte er aber auch schon im Strafprozess nicht nachweisen. Er ist freigesprochen worden, weil das Gericht nicht feststellen konnte, ob seine Ex-Geliebte gelogen oder die Wahrheit gesagt hat, d.h. es wurde wegen Zweifeln zu Gunsten Kachelmanns entschieden. Wenn auch das Zivilgericht nicht feststellen kann wer gelogen hat, muss es die Klage von Kachelmann abweisen. Ich wüsste nicht, wie Kachelmann beweisen will, das seine Ex-Geliebte ihn bewusst zu Unrecht beschuldigt hat. Antwort schreiben
von justice005 20.06.2012
Ich kann mich Ihnen nur anschließen. Außerdem ist mir völlig unklar, wieso er die Gutachten ersetzt haben will. Wenn sie im Strafverfahren notwendig waren, dann muss die Staatskasse sie bezahlen. Wenn sie nicht notwendig waren, muss sie auch die Ex-Geliebte nicht zahlen, denn dann waren sie nur Privatvergnügen. Ich sehe daher ungeachtet der Beweisproblematik nicht mal eine Rechtsgrundlage. Wenn überhaupt sollte Kachelmann wegen falscher Verdächtigung auf Schmerzensgeld klagen, aber auch hier stellt sich ja die Beweisfrage.
von waterkant_fl
... die erste Forderung Sinn. Es ist nur gut, dass er jetzt diese Dame zur Rechenschaft zieht. Diese angebliche Therapie halte ich für eine dreist vorgeschobene Show, an der nichts dran ist. Komisch nur, dass die Staatsanwaltschaft nichts tut, wo gerade sie doch sonst immer so schnell mit vorläufigen Festnahmen beim angeblichen Vergewaltiger ist. Und wie oft hat sich das als Lügenmärchen herausgestellt. Kann da nicht solch oberflächlich arbeitenden Staatsanwälte nicht persönlich zur Verantwortung ziehen? Wer in einer Strafverfolgungsbehörde arbeiten will, muss auch gründlich arbeiten. Dafür hängt viel zu viel für den oder die Betroffenen davon ab. Antwort schreiben
von Zion100
Er sollte alle ihm entstandenen Kosten der Dame anrechnen und zusätzlich ein horrendes Schmerzensgeld, dass die Dame bis zum letzten Tag ihres Lebens daran denkt. Zudem macht sich der, der falsche Anschuldigungen macht, um jemanden von der Justiz verfolgen zu lassen, strafbar. Es hätte also ein Strafverfahren gegen die Dame von der Staatsnwaltschaft in gang gebracht werden müssen. Wurde nicht gemacht, also wurde auch noch Strafvereitelung im Amt seitens der Staatsanwaltschaft begangen. Antwort schreiben
von mariameiernrw 20.06.2012
13353 Euro sind schon relativ viel Schadensersatz für deutsche Verhältnisse.
von Flecha-Rota
diese "Dame" hat aus Rache das Leben ihres Liebhabers zerstört und dafür muss sie geradestehen. Ich habe diesen Fall von Anfang an verfolgt, die abrichte über die Bilder auf ihrem PC gelesen die ihre Oberschenkel mit blauen Flecken zeigen und zwar ein Jahr vor dem angeblichen Übergriff, ich habe ihre ständig veränderten Aussagen gelesen und bin zu dem Schluss gekommen dass alles gelogen war. kachelnden hatte ihr wohl mehr versprochen als er halten wollte und dafür wollte sie ihn zerstören. Kachelmann tut gut daran dass er das nicht einfach im Sande verlaufen lässt. Antwort schreiben
von silke888
freigesprochen. Das heisst nicht, dass er unschuldig ist. Ich denke, beide Parteien hat der Prozess genug Geld gekostet. Da finde ich es ganz schön dreist von Herrn Kachelmann, Schadensersatz zu fordern. Wenn er damit durch kommen würde, würde keine vergewaltigte Frau und ohne Zeugen eine Anzeige mehr machen. Daran möchte man gar nicht denken. Antwort schreiben
von surfer2007 20.06.2012
Herr Kachelmann ist nicht verurteilt worden auf Grund von Mangel von Beweisen. Mehr ist nicht passiert. Im Sinne des Rechts ist Herr Kachelmann unschuldig und ich werde mich hüten, etwas anderes zu behaupten. Für dieses Urteil musste Herr Kachelmann nicht seine Unschuld beweisen. Das ist auch gut so, aber jeder anderen Richter kann, beim Auftauchen neuer Tatsachen, diesen Fall wieder neu aufnehmen, wenn eine Verurteilung zu erwarten wär. Gerade in Rechtsdingen ist grosse Vorsicht angebracht.
von Mattold
Schließlich hat diese Dame sein Leben zerstört. Er wurde öffentlich verunglimpft und sie hat sich immer schön im Hintergrund gehalten. Antwort schreiben
von surfer2007
Natürlich ist Herr Kachelmann ein finaziellen Schaden entstanden aus diesen Vergewaltigungsvorwurf und das Herr Kachelmann diesen Schaden bezahlt haben will ist durchaus verständlich. Aber ist es auch klug, dass dieser Sache herum zu rühren. Wenn die Dame mittellos ist, dann kann Herr Kachelmann bei Erfolg seiner Schadensersatzklage zwar einen vollstreckbaren Titel gegen diese Dame haben, aber er wird nie Geld sehen und hat neue Kosten durch den Prozess angehäuft. Was passiert, wenn bei diesen Prozess neue Tatsachen bekannt werden und dadurch es zur einer erneuten Anklage wegen Vergewaltigung kommt. Es gibt Sachen, da ist es besser, sie ruhen zu lassen, auch bei aller berechtigter Verärgerung. Schon wegen der erneuten Berichterstattung in den Medien. Antwort schreiben
von Flecha-Rota 20.06.2012
wenn die Staatsanwaltschaft Mannheim nicht mit unprofessionellem Personal besetzt wäre, wäre es nie zu einer Anklage gekommen. Hätte der Beschuldigte Hinz oder Kunz geheißen und wäre Handwerker gewesen, hätte der Staatsanwalt aufgrund der Sachlage niemals eine Anklage erhoben. Aber bei dem Namen Kachelmann hat sich wohl der eine oder andere gedacht er könnte sich damit einen Namen machen und deshalb wurde etwas angeklagt was nie passiert ist. Das war pure Rache und deshalb ist die Klage von Kachelmann mehr als berechtigt. Diese Dame hat zwar im Moment nichts, aber wenn sie mal zu Geld kommt kann es Kachelmann pfänden lassen, wenn er den Prozess gewinnt.
von sonnylisten
Er hat den Prozess eindeutig gewonnen und ist jetzt gerade zu verpflichtet auf Schadenersatz zu klagen. Wenn er das nicht tun würde hieße das ja nichts anderes als das er selbst nicht an seine Unschuld glauben würde . Allerdings gemessen an der wirklichen Höhe des Schadens der Herrn Kachelmann entstanden ist , sind diese 13.000 Euro geradezu lächerlich wenig. Antwort schreiben
von sonnylisten 20.06.2012
Auch wenn in gewissen Zeitungen sowas oft behauptet wird, gibt es keine Freisprüche erster oder zweiter Klasse! Es gibt nur ein Schuldig oder ein Unschuldig. Mehr nicht ! Außerdem heißt Mangel an Beweisen das es keine Beweise für seine Schuld gab. Die gibt es nie bei Leuten denen man was unterschiebt. Damit ist Mangel an Beweisen gleichbedeutend mit Unschuldig! Das die Justiz unfehlbar ist hat übrigens nie einer behauptet.
von holldrio
deshalb ruiniert gehört erst recht verurteilt. Da ist Schadensersatz direkt harmlos. Antwort schreiben
von jokerjake
genau richtig so vom Kachelmann, die Frauen müssen lernen, das sie nicht einfach ungeniert Unwahrheiten aufstellen dürfen ohne jegliche Folgen befürchten zu müssen. Es wäre gut wenn ihm das Gericht auch die restlichen Kosten zusprechen würde. Sein Ruf ist nämlich ruiniert worden. Antwort schreiben