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U.S. Securities and Exchange Commission

Speech by SEC Commissioner:
Recent Experience with Corporate Governance in the USA
(German version)

by

Commissioner Paul S. Atkins

U.S. Securities and Exchange Commission

Vortrag anlässlich der zweiten Deutschen
Corporate Governance Kodex Konferenz
June 26, 2003

Sehr geehrter Herr Dr. Cromme, meine sehr geehrten Damen und Herren,

Lassen Sie mich zuerst meinen Dank für diese Einladung an Herrn Dr. Gerhard Cromme richten. Ich empfinde es als ein Privileg und eine große Ehre, heute zu Ihnen sprechen zu dürfen. Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass es sich bei meinem Vortrag um meine persönliche Meinung handelt, und ich natürlich nicht für meine SEC-Kollegen und die gesamte SEC sprechen kann. Auch im Voraus bitte ich Sie meine unvermeidlichen Fehler in Ihrer sehr schönen aber schwierigen Muttersprache entschuldigen zu wollen. Ich hoffe daß die Beziehungen zwischen Deutschland und Amerika nicht zu stark beschädigt dabei werden.

Ich möchte heute meine Rede mit einer einfachen Wahrheit beginnen. In den letzten Monaten haben wir viel über die Spannungen zwischen den Vereinigten Staaten und den verschiedenen Ländern in Europa gehört. Einige Punkte in diesen Auseinandersetzungen bezogen sich auf die Sicherheit, natürlich, aber auch auf den Handel und die Finanzen. Aber ich glaube, daß alle diese unterschiedlichen Meinungen eine Gemeinsamkeit haben. Sie sind nicht auf Dauer - sie kommen und sie gehen. Was bleibt, ist die einfacher Wahrheit, daß Deutschland und die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union entscheidende Verbündete für die Vereinigten Staaten sind.

Unsere Freundschaft und unser gegenseitiger Respekt sind von größter Bedeutung, dies gilt umso mehr im Blick auf die unsichere und schwierige Zeit, in der wir leben. Auch wenn es in der letzten Zeit in der Weltwirtschaft ermutigende Entwicklungen gab - wie zum Beispiel die nachhaltige Belebung einzelner Märkte - so folgen diese Entwicklungen doch spektakulärem unternehmerischem Versagen. Dieses Versagen, das überwiegend durch fragwürdige Buchhaltungsmethoden, schlechtes Management oder mangelnde interne Kontrollen verursacht wurde, betrifft uns alle. Aus diesem Grund ist die Verbesserung der Corporate Governance zur Wiederherstellung des Vertauens der Investoren von großer Bedeutung für die Finanzmärkte weltweit, es ist nicht eine Sache bloß der USA oder der Europäischen Union.

Finanzkrisen - vergleichbar mit denen der letzten Jahre - haben schon häufig Reaktionen des Gesetzgebers ausgelöst. Auch im vergangenen Jahr haben die Einbrüche an den Märkten und das Versagen mancher Unternehmer dazu geführt, dass der Ruf nach einem Eingreifen der Politik laut wurde. Da viele der Unternehmenszusammenbrüche auf einer laxen Buchführung und nachlässiger Corporate Governance beruhten, wurde zum ersten mal seit etwa 70 Jahren  ' unternehmerische Verantwortung" in den USA ein wichtiges politisches Thema. Ende Juli 2002 verabschiedete der Kongress bei nur drei Gegenstimmen den Sarbanes-Oxley-Act. Noch immer ist  ' unternehmerische Verantwortung" in Amerika ein politisches Thema von wesentlicher Bedeutung. So hob Präsident Bush in seiner letzten Rede zur Lage der Nation unter Bezugnahme auf den Sarbanes-Oxley-Act die  ' durchgreifenden Reformen" zur Erhaltung der Integrität der amerikanischen Wirtschaft hervor.

In Anbetracht dieser politischen Komponente ist der Sarbanes-Oxley-Act von manchem als zynische politische Reaktion auf eine Krise am Ende einer Blase beschrieben worden. Ich denke, man wird Sarbanes-Oxley besser gerecht, wenn man es als Ganzes und im Zusammenhang betrachtet und nicht nur als politische Antwort. Auch wenn das Gesetz Ausdruck einer Einmischung der amerikanischen Bundesregierung in den Bereich der Corporate Governance ist, die früher unvorstellbar gewesen wäre, so enthält es doch auch eine Vielzahl fortschrittlicher Corporate Governance Regelungen und versucht durch Verfahrensverbesserung eine Wiederholung der Vergehen, die zu den Verlusten der Anleger führten, zu unterbinden. Viele dieser Ideen sind nicht neu, sondern waren bereits seit einigen Jahren in der Diskussion. Viele der Mechanismen beinhalten außerdem nicht so sehr gesetzliche Auflagen, sondern verlangen vielmehr von den Unternehmen die Offenlegung bestimmter Aspekte um dann die Märkte entscheiden zu lassen, wie sie solche Informationen bewerten.

Der Sarbanes-Oxley-Act erlegt der SEC auf, innerhalb bestimmter Fristen eine Vielzahl von Verordnungen zu erlassen. Dabei ist die SEC gesetzlich verpflichtet, durch Veröffentlichung von Entwürfen die Öffentlichkeit zu informieren und ihr die Gelegenheit zu Kommentaren aber auch zu Widerspruch zu geben. Solche Kommentare hat die SEC im Verordnungsgebungsprozess zu berücksichtigen und zu ihnen Stellung zu nehmen.

Da die Zeit, die der Kongress hinsichtlich Sarbanes-Oxley gab, war so kurz, dass wir uns entschieden, die Verordnungen so allgemein wie möglich zu formulieren und in den meisten Fällen nah am Gesetzestext zu bleiben, auch wenn der Kongreß uns in einigen Fällen großes Ermessen eingeräumt hatte. Wir hatten auch gehofft, dass Kommentare und Widersprüche uns helfen würden, die Verordnungen so zu gestalten, dass sie für die Vereinigten Staaten aber auch das Ausland praktikabel ist. Am Ende erhielten wir tatsächlich eine große Zahl von Eingaben, viel davon aus dem Ausland. Ich denke - und hoffe Sie stimmen mir zu - dass die endgültige Fassung unserer Verordnungen unsere Empfänglichkeit für Anregungen und Kritik demonstriert.

Der endgültige Sarbanes-Oxley-Act und unsere Verordnungen sind - nach all dem Hin und Her der vergangenen Monate - ein richtiger Schritt in Richtung Corporate Governance. Dank der Einbeziehung der Betroffenen ist das Ergebnis dieses Prozesses mehr als nur die politische Reaktion auf eine Krise.

Im Wesentlichen würdigt das Gesetz die Bedeutung des Stockholder Value. Ohne Vertauen der Finanzinvestoren würden sich unser Wirtschaftswachstum und der technische Fortschritt verlangsamen. Der Sarbanes-Oxley-Act stärkt die Rolle der  ' Directors" als Vertreter der Aktionäre und untermauert die Rolle des Managements als Verwalter der Interessen der Aktionäre.

Eine Lehre, die wir aus den unlängst geschehenen Unternehmens-zusammenbrüchen ziehen können, ist die Bedeutung der Unternehmenskultur, und was wir  ' tone from the top" nennen. Die Toleranz oder Intoleranz eines CEO gegenüber ethischen Verfehlungen und seine Unternehmensphilosophie prägen das Unternehmen entscheidend. Die Aufgabe der  ' Directors" ist es, diese Faktoren im Interesse der Aktionäre zu überwachen.  ' Directors" sind keine Vollzeitbeschäftigte eines Unternehmens und dürfen dies auch nie werden. Es wird immer eine Spannung geben zwischen der Rolle der  ' Directors" als Unternehmensberater - einer wichtigen Aufgabe - und ihrer Aufgabe als Kontrolleure des Managements im Interesse der Unternehmenseigner.

Ich hoffe, dass der Sarbanes-Oxley-Act die  ' Directors" in dieser Hinsicht unterstützt. Ein Effekt des Gesetzes wird sein, dass  ' Directors" in Zukunft hartnäckiger nachfragen. So werden Fragen, die vor zwei Jahren noch als  ' feindlicher Akt" gegenüber dem Management angesehen worden wären, in Zukunft einen Teil der Aufgaben der  ' Directors" darstellen. Bedenkt man, dass einige der jüngsten Probleme durch Manager verursacht wurden, die ihr Unternehmen als  ' Piggy Bank" betrachteten oder auf andere Art Unternehmensvermögen unterschlugen, ist es sicher ein Schritt in die richtige Richtung, dass das Gesetz einen Schwerpunkt auf die überwachungsfunktion des  ' Boards" setzt.

Wie Sie wissen, unterscheidet der Sarbanes-Oxley-Act grundsätzlich nicht zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen. Er enthält keine Regelung, durch die ausländische Gesellschaften vom Anwendungsbereich des Gesetzes generell befreit werden könnten. Das Gesetz läßt es im Ermessen der SEC, in welchen Fällen und in welchem Umfang der Sarbanes-Oxley-Act auf ausländische Unternehmen Anwendung findet. Die SEC ist sich durchaus bewußt, dass es zu Konflikten zwischen den neuen Erfordernissen des Sarbanes-Oxley-Act und den für ausländische Gesellschaften geltenden nationalen Regelungen kommen kann. Deshalb haben wir bei der Umsetzung des Sarbanes-Oxley-Act versucht, ein Gleichgewicht zwischen unserem durch den Gesetzgeber erteilten Auftrag und den Bedürfnissen ausländischer Emittenten zu finden und werden dies auch in Zukunft tun.

Europäer und Amerikaner haben hinsichtlich einer Stärkung der Corporate Governance grundsätzlich die gleichen Ziele. Ungeachtet der allgemeinen Stoßrichtung des Sarbanes-Oxley-Act ist es nach amerikanischem Grundverständnis Aufgabe der Bundesstaaten und der Börsen die Corporate-Governance-Erfordernisse festzulegen. Dem entsprechend hat eine durch die Europäische Kommission eingesetzte Arbeitsgruppe gerade nicht empfohlen, die Corporate-Governance-Standards zwischen den Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Stattdessen kam die Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis, dass jeder Mitgliedsstaat seine eigenen Mindesterfordernisse festlegen sollte. Der naheliegende Grund für diesen Ansatz ist, dass die Corporate-Governance-Standards in den Mitgliedsstaaten notwendigerweise verschieden sind und deshalb Flexibilität von großer Wichtigkeit ist.

Der generelle europäische Ansatz betont die Notwendigkeit eines non-executive Chairman of the Board. Auch wenn es im Hinblick auf Kontrollfunktionen - abhängig von dem jeweiligen Unternehmen - sicher vorteilhaft sein kann, die Positionen des Chairman of the Board (Aufsichtsratsvorsitzenden) und des CEO (Vorstandsvorsitzenden) zu trennen, löst eine solche Trennung nicht notwendigerweise die bestehenden Probleme im Zusammenhang mit Corporate Governance. So verfügten zum Beispiel sowohl Enron als auch WorldCom über einen non-executive Chairman, ohne daß dadurch das unternehmerische Versagen verhindert worden wäre.

Soweit es um die Grundsätze der Buchhaltung geht, betont der Europäische Ansatz  ' principles-based" Accounting Standards. Vom Konzept her liegen die EU und die USA hier nicht weit auseinander. Wie Sie wissen, steht GAAP für  ' Generally Accepted Accounting Principles". Allerdings haben Accountants (Wirtschaftsprüfer) im Lichte immer komplizierter Buchhaltungsfragen und wachsender Anforderungen des Marktes über die Jahre unermüdlich eine größere Gewißheit angestrebt. Dem entsprechend und notwendigerweise sind unsere Regelungen immer komplexer und formaljuristischer geworden. Ob dies zum Vorteil des Berufsstands der Prüfer oder der Investoren gereichte, muß an anderer Stelle diskutiert werden.

Die SEC ist daran interessiert, die Gemeinsamkeiten zwischen dem amerikanischen und dem europäischen Zugang zu diesen Themen zu finden. Seit der Verabschiedung des Sarbanes-Oxley-Act hat die SEC mehrere  ' Roundtables" veranstaltet, die die Anwendung des Gesetzes auf ausländische Gesellschaften zum Gegenstand hatten. Außerdem haben wir uns mit Delegationen aus dem Ausland und den Europäischen Aufsichtsbehörden getroffen. Ich kann mit Gewißheit sagen, dass der Abstimmungsprozess funktioniert und dass Ihre aktive Beteiligung in unserem Gesetzgebungs- und Umsetzungsprozeß der SEC hilft, die speziellen Bedürfnisse ausländischer Gesellschaften zu verstehen. Die Tatsache, dass wir unterschiedliche Ansätze verfolgen, bedeutet nicht, dass wir nicht effektiv zusammen arbeiten können.

Eine ausländische Gesellschaft, die vor dem Sarbanes-Oxley-Act ein Listing in den USA erwogen hatte, sollte sich hiervon weder durch das Gesetz noch die durch uns erlassenen Verordnungen abbringen lassen. Ohne Frage wird es neue Verordnungen und Rufe nach Offenlegung geben. Es ist ein primäres Ziel der SEC, diesen Prozeß so zu gestalten, dass sich internationale Unternehmen eingeladen fühlen, ihre Aktien in den USA anzubieten und zu notieren. Der Sarbanes-Oxley-Act wird an diesem Ziel nichts ändern.

Meine geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich in aller Kürze einige der Fragen und Probleme behandeln, die der Sarbanes-Oxley-Act und die dazu gehörigen Verordnungen aufwerfen. Ich möchte außerdem auf einige der Folgen eingehen, die das Gesetz für ausländische Gesellschaften hat:

Audit Committees

Sarbanes-Oxley-Act erweitert die Rolle und Verantwortlichkeit des Prüfungsausschusses (Audit Committee) erheblich. Unter dem Gesetz ist der Prüfungsausschuß für die Beziehung des Unternehmens zu seinen externen Prüfern verantwortlich. Dies schließt die Verantwortung für die Berufung, Festlegung der Vergütung und überwachung der externen Prüfer ein. Das Gesetz verlangt weiter, dass die Mitglieder des Prüfungsausschusses  ' unabhängig" von der Unternehmensleitung sind. Anfang April hat die SEC entsprechende Regelungen erlassen.

Wertpapierbörsen ist es untersagt, Aktien von Unternehmen ohne vollständig unabhängiges Audit Committee zu notieren. Die neue Verordnung stellt für die Bestimmung der Unabhängigkeit zwei Kriterien auf:

  1. Ein Mitglied des Audit Committees darf zu dem Unternehmen außer durch seine Funktion als Board-Mitglied in keiner Beziehung stehen
     
  2. Mitglieder des Audit Committee dürfen von dem Unternehmen außer in ihrer Funktion als Board-Mitglied keine  ' Ausgleichszahlungen" erhalten

Vom Begriff der  ' Ausgleichszahlung" sind Zahlungen im Rahmen einer Pensionsvereinbarung (einschließlich  ' deferred compensation"), die auf ein früheres Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen zurückgeht, nicht erfasst. Dieser Ausschluss setzt voraus, dass die von der jeweiligen Börse erlassenen Regelungen nichts anderes vorschreiben und die Pensionszahlung nicht von einer fortlaufenden Beziehung des Direktors zu dem Unternehmen abhängen.

Ich möchte ausdrücklich erwähnen, dass diese Regelung sowohl für US-amerikanische als auch für ausländische Gesellschaften gilt. Allerdings sind auf der Basis des Dialogs mit und der Kommentare von ausländischen Regulierungsbehörden und Aktiengesellschaften einige Bestimmungen eingefügt worden, die den Besonderheiten bestimmter ausländischer Rechtsordnungen Rechnung tragen sollen. Hierzu gehören:

  • Das Recht der Aktionäre, Prüfer auszuwählen oder deren Wahl zu genehmigen;
     
  • Alternative Strukturen wie ein  ' Board of Auditors" zur Ausübung der Kontrollfunktion gegenüber den Wirtschaftsprüfern, wenn solche Strukturen im jeweiligen nationalen Recht vorgesehen sind;
     
  • die Berücksichtigung Mitgliedschaft von Regierungsvertretern im Prüfungsausschuß;
     
  • die Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Prüfungsausschuß.

Das letzte dieser Zugeständnisse bezieht sich auf die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aussichtsrat im Deutschen Recht. Diese Arbeitnehmervertreter würden in der Regel nicht das Kriterium der  ' Unabhängigkeit" erfüllen. Auch hier hat die SEC keinerlei Interesse, einen Konflikt mit der nationalen Rechtsordnungen zu schaffen. Dies gilt umso mehr, als solche Arbeitnehmer eigene und nicht die Interessen des Managements vertreten. Dank des Anhörungsverfahrens waren wir in der Lage, dieses Problem in unsere Erwägungen einzubeziehen und eine entsprechende Ausnahmeregelung zu schaffen. Das gleiche gilt im übrigen für sogenannte  ' leitende Angestellte". Auch in diesem Zusammenhang sind wir für die wichtigen Hinweise ausländischer Regulierungsbehörden und Aktiengesellschaften zum Thema Corporate Governance sehr dankbar.

Ich halte es für erwähnenswert, dass das Erfordernis der  ' Unabhängigkeit" von Board Mitgliedern in den USA kein neues Konzept ist. Bereits 1972 empfahl die SEC, das Audit Committee mit außenstehenden Direktoren zu besetzen. Viele ausländische Gesellschaften verfügen bereits über unabhängige Audit Committees als Bestandteil ihrer Corporate Governance und auch der globale Trend scheint in diese Richtung zu gehen. Ich habe immer wieder betont, dass es in der Regel keine one-size-fits-all Lösung gibt, was insbesondere im Zusammenhang mit ausländischen Gesellschaften gilt. Allerdings scheint es zunehmend unstreitig zu sein, dass die Notwendigkeit für eine überwachung des Managements durch ein Board ohne Eigeninteressen besteht. So schlägt auch der Deutsche Corporate Governance Kodex vor, dem Aufsichtsrat mehr Unabhängigkeit gegenüber dem Management zu geben. Der Dank gilt hier Herrn Dr. Cromme und der Regierungskommission für den Deutschen Corporate Governance Kodex.

In Großbritannien betonen die Empfehlungen von Derek Higgs - aufbauend auf der vorausgegangenen Arbeit der Cadbury Kommission - den Nutzen unabhängiger Direktoren.

Die SEC ist ein Amt, das auf dem Prinzip der Offenlegung basiert, nicht bloß eine Regulierungsbehörde. Das Marktgeschehen wird durch Information bestimmt, was aus meiner Sicht die einzige Basis für eine staatliche Regulierung ist. In Einklang mit unserer Tradition der Offenlegung sehen die neuen Bestimmungen vor, dass ausländische Gesellschaften offenlegen müssen, falls sie vom Erfordernis der  ' Unabhängigkeit" der Mitglieder des Prüfungsausschusses abweichen. Der Markt als denkbar effizientester Regulierer wird dann entscheiden, ob die für das ausländische Unternehmen zugelassenen Abweichungen für US-Investoren relevant sind.

Internal Control

Ende letzten Monats haben wir die von Sektion 404 des Sarbanes-Oxley-Aktes geforderten Regelungen zur unternehmensinternen Kontrolle verabschiedet. Diese Regelungen verlangen vom Management Erstellung einen jährlichen Prüfberichts, den der Prüfer des Unternehmens zu kommentieren und zu testieren hat. Sektion 404 des Sarbanes-Oxley-Aktes unterscheidet nicht zwischen US-amerikanischen und ausländischen Emittenten, so dass die Regelung auch auf ausländische Gesellschaften Anwendung findet. Da die neue Regelung allerdings erhebliche organisatorische Veränderungen notwendig machen kann, gewährt die SEC ausländische Gesellschaften eine verlängerte Frist zur Umsetzung.

Mit diesen neuen Regelungen folgen wir unserem vom Gesetz vorgegebenen Auftrag. In unserer Veröffentlichung der neuen Bestimmungen stellen wir klar, dass das darin aufgestellte Erfordernis des Zertifikats und Testats neben die Zertifizierung der Finanzberichte durch CEO und CFO tritt, eine Auflage, welche die SEC seit Anfang des Jahres stellt.

In der Verordnungsveröffentlichung stellen wir ausdrücklich fest, dass das Management seine Einschätzung der im Unternehmen angewendeten internen Kontrolle auf der Basis eines tauglichen, anerkannten Kontrollrahmens erstellt haben muss. Dieser Kontrollrahmen muss durch eine Körperschaft oder einen Vereinigung unter Anwendung rechtsstaatlicher Grundsätze und unter Einbeziehung einer breiten Öffentlichkeit errichtet worden sein. Die endgültige Regelung verlangt in diesem Zusammenhang allerdings nicht die Anwendung eines US-amerikanischen oder irgendeines anderen speziellen Kontrollrahmens. So erkennen wir beispielsweise den vom Institute of Chartered Accountants in England und Wales veröffentlichten Turnbull Report als geeigneten Kontrollrahmen an.

Diese Bestimmung ist eine wichtige Voraussetzung zur Schaffung der Verantwortlichkeit des Managements für die Integrität der Finanzinformationen des Unternehmens. Ich hoffe, dass es Investoren in die Lage versetzen wird, in Kenntnis des Kontrollrahmens eines Unternehmens das mit dessen Berichtswesen verbundene Risiko einzuschätzen. Ich hoffe, damit die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Markt eines Tages Unternehmen mit strengen internen Kontrollen und energischen Kontrollrahmen deutlich bevorzugt. Geringere Kapitalkosten und die positive Aufnahme durch Investoren sind Reaktionen des Marktes, welche wirksame interne Kontrollen fördern.

Ich hoffe außerdem, dass die neue Regelung zur internen Kontrolle keine wesentlichen neuen Lasten schafft, und dass Wirtschaftsprüfungsfirmen nicht versuchen werden, durch neue ausufernde Dokumentationsprogramme neues Geschäft zu generieren. Ich bin überzeugt, dass ein gut geführtes Unternehmen das hinter seinen Finanzberichten steht, ohnehin über eine ausreichende Dokumentation verfügt. Hinsichtlich der Umsetzung der neuen Bestimmung müssen wir sehr aufmerksam sein und regelmäßig die folgenden beiden Fragen stellen:

  1. Sie Investoren dank dieser Maßnahmen besser geschützt oder helfen wir lediglich dabei, die Taschen der Wirtschaftsprüfer und Anwaltskanzleien zu füllen;
     
  2. angenommen, Investoren erhalten einen besseren Schutz, ist der Nutzen größer als der für die Unternehmen damit verbunden Aufwand und gibt es Möglichkeiten der Effizienzsteigerung?

Wir werden auch weiterhin aufmerksam verfolgen, wie sich diese Regelungen auf die Unternehmen in der Praxis auswirken. Ich möchte Sie ermutigen, uns Ihre Erfahrungen mitzuteilen - gut oder schlecht, Happy Ending oder Horrorstory.

Financial Experts

Unter dem Sarbanes-Oxley-Act muß die SEC eine Verordnung erlassen, wonach Unternehmen offenlegen müssen, ob  ' Financial Experts" Teil ihres Audit Committees bilden. Gleichzeitig sollen wir den Begriff des  ' Financial Expert" definieren. Im Januar dieses Jahres haben wir entsprechende Vorschriften erlassen. Ich denke, es steht außer Zweifel, dass es vorteilhaft ist, über finanzkundige Direktoren zu verfügen. Untersuchungen belegen, dass Unternehmen, die über Direktoren mit erheblichem Finanz-know-how verfügen, ihre Abschlüsse seltener korrigieren müssen als solche mit weniger erfahrenen Direktoren.

Nach der endgültigen Regelung müssen alle Unternehmen, auch ausländische, offenlegen, ob Board-Mitglieder über Finanz-know-how verfügen und ob solche Finanzexperten unabhängig von der Unternehmensführung sind. Eine Aktiengesellschaft, die in ihrem Audit Committee keinen Finanzexperten hat, muss dies offenlegen und die Gründe dafür nennen. Die gute Nachricht ist, dass die endgültige Regelung - anders als im Entwurfsstadium befürchtet - kein Arbeitsbeschaffungsprogramm für pensionierte Wirtschaftsprüfer ist. Dafür ist die endgültige Fassung zu flexibel und pauschal. Diese Flexibilität ist für die 17.000 Gesellschaften, die bei uns registriert sind, sehr wichtig. Die Frage, ob im Audit Committee Finanzexpertise vorhanden sein sollte, müssen im Einzelfall der Markt und das Unternehmen bestimmen.

Oversight Board

Und nun, meine Damen und Herren, weil ich in diesem Saal einige geehrte Leute von der Presse sehe, soll ich ein Paar Sätze über das Public Company Accounting Oversight Board sagen. Wie Sie vielleicht wissen, der Sarbanes-Oxley-Act verpflichtete uns das Oversight Board ins Leben zu rufen, dessen Aufgabe die überwachung des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer und die Kontrolle der Prüfungen börsennotierter Unternehmen ist. Die Schaffung einer solchen Institution war notwendig geworden, nachdem die Zunft der amerikanischen Wirtschaftsprüfer erhebliche Schwächen hinsichtlich ihrer Fähigkeit gezeigt hatte, sich selbst zu regulieren. Das Oversight Board ist eine regierungsunabhängige, nonprofit Institution und befindet sich bereits im Aufbau. Das Oversight Board geht davon aus, noch in 2003 in eingeschränktem Umfang die vier großen US Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu überprüfen. 2004 werden jährliche Kontrollen der Big Four und weiterer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften folgen.

Verständlich sind Ihre Bedenken gegen die Regelung des Sarbanes-Oxley-Acts, wonach sich ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beim Oversight Board anzumelden und sich dessen Kontrolle zu unterwerfen haben, wenn sie Unternehmen prüfen, die bei der SEC registriert sind. Dies gilt auch für ausländische Gesellschaften. Erst kürzlich hat das Oversight Board die Regelungen über die Registrierung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verabschiedet. Diese Regelungen treten allerdings erst nach Genehmigung durch die SEC in Kraft.

In der durch das Oversight verabschiedeten Fassung wird Rücksicht genommen auf Schwierigkeiten, die durch Konflikte mit ausländischem Recht oder durch unterschiedliche Ansätze und Gebräuche entstehen können.

In seiner Stellungnahme hebt das Oversight Board hervor, dass mit diesen Zugeständnissen einige der vielzähligen Stellungnahmen von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, ausländischen Regierungen und Berufsvereinigungen Berücksichtigung finden sollen. Eingeflossen sind dabei auch Kommentare, die während der öffentlichen Roundtables zum Thema ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften abgegeben wurden.

Ich habe mir zu diesen neuen Regelungen noch keine abschließende Meinung gebildet. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben haben wir das öffentliche Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Vergangenheit hat sicher gezeigt, dass wir sorgfältig zuhören und bei Bedarf auch handeln. Im vorliegenden Fall ist es unsere Aufgabe dafür zu sorgen, dass die mit Sarbanes-Oxley verfolgten Ziele erreicht werden, ohne dass dies zu unnötigen Belastungen für ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften führt. Die Welthandelsorganisation verlangt als Standard  ' national treatment". Das Oversight Board scheint dies erreicht und noch darüber hinaus gegangen zu sein. Dass das Board keinerlei ausländische Kontrollsysteme anerkennt, ist allerdings bedenklich. Ich freue mich darauf, die im Rahmen des Anhörungsverfahren eingehenden Kommentare zu prüfen.

Meine geehrte Damen und Herren, dies sind einige der wesentlichen Corporate Governance Fragen, mit denen sich die SEC im Rahmen des Sarbanes-Oxley Act zu befassen hatte. Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an meinen Ausführungen. Danken möchte ich auch für den Input, den uns viele von Ihnen gegeben haben, insbesondere im Zusammenhang mit der Anwendung des Gesetzes auf ausländische Gesellschaften. Ich hatte bereits erwähnt, dass wir versucht haben, die beste Lösung zu finden: Die Umsetzung der mit Sarbanes-Oxley angestrebten Ziele bei gleichzeitigem Erhalt der Attraktivität des Amerikanischen Marktes für ausländische Gesellschaften. Ich hoffe, dass wir auch in Zukunft auf Ihre Unterstützung beim Erhalt dieses Gleichgewichts bauen dürfen.

Wie ich zu Beginn meine Rede ausführte, ist das Fundament der Europäisch-Amerikanischen Beziehungen sowohl das ökonomische Bündnis als auch das politische und sicherheitspolitische Bündnis. Weil heute die Finanzmärkte natürlich global sind, sind die Finanzaufsichtsbehörden als Wächter dieser Allianz fast so wichtig, wie andere Teile der Regierung. Wir bei der SEC arbeiten, um die Struktur dieses Bündnisses zu verbessern, damit die internationalen Finanzmärkte so reibungslos wie ein Uhrwerk arbeiten können. Das ist das Ziel von Sarbanes-Oxley. Das ist auch der Grund, warum wir so viel Aufmerksamkeit den Kommentaren von übersee schenken. Deshalb verfolgen wir mit so grossem Interesse Ihre Stimmen und die Stimmen so vieler anderer europäischer Staaten. Wir werden damit fortfahren, um unsere Arbeit heute, aber auch für die nächsten Jahre, erfolgreich zu bewältigen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

 

http://www.sec.gov/news/speech/spch062603psag.htm


Modified: 07/02/2003